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Dienstag, 25. Oktober 2016

Im Winter gibt‘s am meisten für den Alten

Fahrzeugbewertung für Autoverkäufer: Die wichtigsten Faktoren für den Preis

Gebrauchtwagen mit Preisschild
Spätestens wenn der Kauf eines neuen Autos und die Planung der Finanzierung anstehen, gilt es, einen Verkaufspreis für das alte Fahrzeug zu bestimmen. Foto: djd/AutoScout24/Fotomontage-iStock/V. Kramin - Fotolia
(djd). Die Mehrheit der deutschen Autofahrer ist sich unsicher, wie viel das eigene Fahrzeug noch wert ist. Spätestens wenn der Kauf eines neuen Autos und die Planung der Finanzierung anstehen, gilt es aber, einen Verkaufspreis für das alte Fahrzeug zu bestimmen. Das Fahrzeugalter, das man der Erstzulassung entnehmen kann, hat neben Marke, Modell und Zustand den größten Einfluss auf den Preis eines Gebrauchtwagens. Im ersten Jahr verlieren Gebrauchtwagen am meisten an Wert, je nach Modell sind es um die 30 Prozent. Aber auch der Kilometerstand, der Rückschlüsse auf den Verschleiß gibt, wirkt sich deutlich auf den Preis aus. Und auch für viel Leistung müssen Autokäufer meist viel zahlen: Die PS beziehungsweise Kilowatt landen auf Rang drei.
Den Zeitpunkt des Verkaufs bewusst wählen
Der viertwichtigste Faktor hat nichts mit dem Auto selbst zu tun und dürfte die meisten überraschen: Der Monat, in dem das Auto verkauft wird, bestimmt ebenfalls mit, welcher Verkaufspreis erzielt werden kann. „In der Regel bewegen sich die Preise aus dem saisonalen Sommerloch und erreichen zum Jahresende hin im November und Dezember ihren Höhepunkt. Denn zum Jahreswechsel zahlen viele Arbeitgeber einen Bonus oder ein 13. Monatsgehalt“, erläutert Sebastian Lorenz, Vice President Consumer bei AutoScout24, dem europaweit größten Online-Automarkt. Außerdem wollen einige Verbraucher kurz vor dem Jahreswechsel noch Steuern sparen, so Lorenz. Zudem sei der Jahreswechsel die klassische Zeit für Vorsätze und große Pläne. „Deshalb sind auch am Jahresanfang noch viele Käufer auf der Suche und Verkäufer können gute Preise erzielen. Die günstigsten Monate für den Autokauf wiederum sind Mai und Juni.“
Kostenlose Fahrzeugbewertung im Internet
Marke und Modell haben einen entscheidenden Einfluss auf den Wert eines Gebrauchtwagens und somit auch darauf, wie stark sich die einzelnen anderen Faktoren im Detail jeweils auswirken. Unter www.autoscout24.de/fahrzeugbewertung wird deshalb jedes Modell mit einem eigenen statistischen Vorhersagemodell berechnet, dafür wurden über zehn Millionen Inserate ausgewertet. Der Algorithmus berücksichtigt Marke, Modell, Alter, Ausstattung, Kraftstoff, Leistung, Kilometerstand, Karosserieform, Getriebeart und sehr viele weitere Faktoren. Nutzer können einfach ihre Fahrzeugdaten eingeben und erhalten sofort kostenlos einen individuellen Angebotspreis. Der empfohlene Angebotspreis geht von einem durchschnittlichen Zustand aus. Zusätzlich wird eine Spanne angezeigt, in die der Preis sich für dieses Auto abhängig von seinem Zustand - etwa Alter und Profiltiefe der Reifen - bewegen kann.

Der Appener Schulverein sucht Erwachsene, die Kindern ihr Hobby näher bringen möchten

Sie haben ein schönes Hobby? Z. B. Tischlern,
Musizieren, Handarbeiten, Kochen etc. – und
haben Lust, damit eine kleine Gruppe Betreuungskindern (max. 10 Kinder) in der Appener Grundschule nachmittags (ab 12.30 Uhr) zu begeistern?
Dann melden Sie sich bitte bei uns:
Ihre Ansprechpartnerin: Sigrun Scholl,
Telefon 04101-25386
Alle Materialkosten übernimmt der Appener Schulverein. Ebenso erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung. Ihr Angebot für die Kinder kann eine einmalige Aktion sein oder aus mehreren Einheiten (45 – 90 Minuten) bestehen, die dann  wöchentlich
stattfinden könnten.
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Ideen –
ganz besonders die Kinder!
Der Appener Schulverein

Hallen-Flohmarkt für Kinderkleidung und Spielzeug in Appen

In der Sporthalle Appen Distelkamp
Am Samstag, den 5. November 2016
13.00 bis 16.00 Uhr
Fehlt noch die ein oder andere Kleidung?
Lego, Playmobil oder ein Spiel zu Weihnachten?
Das ist Eure Chance!
Die Cafeteria sorgt für das leibliche Wohl!

Standvergabe:Sylvia Köhler E-Mail: sylvikoehler@web.de

Bunte Giraffe als Kinderspielzeug
Allerlei Spielzeug und Kinderkleidung zu günstigen Preisen



Frauenkleidermarkt 2017 in Appen

Der Frauenkleidermarkt findet am
Freitag den 08.09.2017 von 18.00-21.00 Uhr
im Bürgerhaus Appen statt.

Sitzungstermine in der Gemeinde Appen im IV. Quartal


  • 03.11.2016  Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Soziales
  • 10.11.2016  Umweltausschuss
  • 17.11.2016  Bauausschuss
  • 22.11.2016  Finanzausschuss
  • 06.12.2016  Gemeindevertretung

Der Sitzungsbeginn ist jeweils um 19:30 Uhr. Sitzungsort ist das Bürgerhaus in der Hauptstraße 79 in Appen.
    Bitte beachten Sie, dass sich die Sitzungstermine eventuell ändern können. Aktuelle Termine finden Sie auch auf der Internetseite des Amtes Moorrege (www.amt- moorrege.de, unter Sitzungen und Politik).

    Neue Postfiliale in Appen

    Die Gemeinde Appen musste in der letzten Zeit viel zurückstecken, was die öffentliche Versorgung anbelangt. Neben der Schließung der Polizeidienststelle, Schlecker, der Sparkasse und der Eisdiele „Janny’s Eis“ hat nun auch die Poststelle in Appen ihr Geschäft aufgegeben.
    Derzeit erfolgt die Paketzustellung in Appen über die Pinneberger Filiale. Die Schließung des Geschäfts „Maren’s LaDiDa“ ist sehr kurzfristig gewesen, die Kündigungsfrist von einem halben Jahr, welche normalerweise gilt, konnte hier nicht eingehalten werden. Dies ist der Grund, warum es keinen nahtlosen Übergang mit einer neuen Postfiliale geben konnte.
    Bürgermeister Hans-Joachim Banaschak ist um eine neue Poststelle in seiner Gemeinde sehr bemüht. Es wurden bereits Gespräche mit den Post-Verantwortlichen über eine neue Postfilial-Lösung geführt. Was die Versorgung im Ort angeht, räumt  er ein: „Das ist ein großes Problem, vor dem wir stehen.“ Die Politik ist aber derzeit im Gespräch, um möglicherweise ein Dorfentwicklungskonzept auf den Weg zu bringen. Noch gibt es aber keinen Beschluss.
    Umso erfreulicher ist es, dass wir heute berichten können, dass der Post-Notstand in Appen ein Ende hat! Seit Ende September können Briefe und Pakete in der Oil- Tankstelle an der Hauptstraße abgegeben werden. Die geplanten Postzeiten ab dem 28.09.2016 sind Montag – Samstag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Das einzige Manko: Postbank-Leistungen werden hier nicht angeboten.

    Neuer Name Amt Moorrege

    Das Amt Moorrege wird ab dem 1. Januar 2017 folgenden Namen tragen: Amt Geest und Marsch Südholstein
    Die Namensgebung wird wie folgt begründet:
    Das Amt Moorrege besteht aus Gemeinden der Marsch und Geest des Elbvorlandes und einem der Zuflüsse der Elbe, der Pinnau. Insofern war es unter anderem ein Anliegen, diese landschaftstypischen und die Region des Amtes beschreibenden Merkmale mit aufzunehmen. Da die Gemeinden der Geest in der Überzahl sind und nun drei Gemeinden der Marsch hinzukommen, soll „Geest“ als erstes und „Marsch“ als zweites Wort benannt werden. Die Marsch und Geest sind nicht nur für diese Region landschaftstypisch, und außerdem haben jüngere Beispiele von Amtsbenennungen in Schleswig-Holstein gezeigt, dass der Name regional einzugrenzen ist. Insofern wird der Zusatz „Südholstein“ als notwendig erachtet.
    Außerdem werden ab dem 01.01.2017 drei weitere Gemeinden dem Amt Moorrege beitreten. Es handelt sich hierbei um die Gemeinden Haselau, Haseldorf und Hetlingen.

    GAB Umwelt Service – Merkblatt öffentliche Papiercontainer

    Die öffentlichen Depotcontainer für Papier sind ausschließlich mit Papier, Pappe und Kartonagen zu befüllen.
    Wenn die Container vollständig gefüllt, sind nehmen Sie Ihren Papiermüll bitte wieder mit nach Hause oder bringen diesen zu einem anderen Container. Wo sich der nächste Container in Ihrer Nähe befindet, können Sie auf www.gab-umweltservice.de nachlesen.
    Bitte stellen Sie weder Papier, Pappe oder Kartonagen vor,
    auf, neben oder hinter die Container.
    Die Standplätze sind keine Plätze, um dort Hausmüll, gemischte Abfälle, Autoreifen oder Ähnliches zu entsorgen. Solche und andere Gegenstände, die nicht zum Altpapier, Altglas oder Altkleidern zählen, können Sie gerne auf unserem Recyclinghof, Hasenkamp 15, in Tornesch-Ahrenlohe abgeben.
    Bitte hinterlassen Sie die Standplätze stets sauber und aufgeräumt. Denken Sie an die Anwohner und die Umwelt

    Lüftungsanlage der Sporthalle Appen

    Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.06.2016 wurde die Lüftungsanlage (Heizung) der Sporthalle Distelkamp in Appen stillgelegt. Ein weiterer Betrieb wurde untersagt. Die Wartungsfirma hatte die Anlage bemängelt und gleichzeitig ein Angebot zur Erneuerung der Steuerung und Dämmung abgegeben. Aus diesem Grund wurde eine externe Firma gebeten, sich ein ganzheitliches Bild  der Lüftungsanlage zu machen.
    Die Handelsfirma HTH Hansen für Lüftungstechnik aus Hamburg hat mit ihrem Fachberater eine Begehung der Distelkamp - Sporthalle durchgeführt und bezüglich der Lüftungsproblematik eine Stellungnahme abgegeben.
    Hier eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Punkte:
    1. Die Lüftungsanlage inkl. Steuerung ist zu erneuern, da sie in einem sehr schlechten energetischen sowie technischen Zustand ist.
    2. Die Überarbeitung der Dämmung im Bereich der Kanäle und Anlagenteile ist zu empfehlen und muss zum Nachweis erfolgen.
    3. Die Lüftungsauslässe wurden falsch ausgeführt, diese sind nun rückzubauen und auf Weitwurfdüsen umzurüsten, um eine Verwirbelung der Luft zu erreichen. Die Kosten sind noch zu ermitteln.
    Mit diesem Hintergrund hat die Gemeindevertretung am 04.10.2016 beschlossen, dass die Firma HTH Hansen ein Leistungsverzeichnis erstellen soll, sodass die Ausschreibung noch im Jahr 2016 erfolgen kann (Hinweis der Verwaltung: Die Umsetzung der Maßnahme wird erst im Winter 2016/2017 erfolgen). Die jetzigen Deckenauslässe werden rückgebaut und auf Weitwurfdüsen umgerüstet, die Umsetzung erfolgt in 2017. Außerdem soll die Dämmung nachgebessert werden. Diese Arbeiten erfolgen jedoch erst im Jahre 2018.

    Ein Ortsentwicklungskonzept für die Gemeinde Appen

    Die Gemeindevertretung Appen hat in ihrer Sitzung vom 04.10.2016 mehrheitlich beschlossen, ein Ortsentwick
    lungskonzept für die Gemeinde Appen zu erstellen. In einer Arbeitsgruppe, bestehend aus je einem Mitglied jeder Fraktion, sollen nun zunächst die Themenfelder sowie der geplante Ablauf der Konzepterstellung (Bürgerbeteiligung, Workshops, .) näher definiert werden. Mögliche Themenfelder sollen die Infrastruktur, Energiemanagement, Nahversorgung, Gastronomie, Sport, Schule, Kindertagesstätten, Kulturelles Leben, sein. In dem folgenden Entwicklungsprozess sollen die Bürger und Firmen vor Ort unbedingt intensiv mit eingebunden werden. Die Gemeinde wird mit der Erstellung des Konzeptes ein Fachbüro beauftragen, welches die Gemeinde während des gesamten Prozesses beratend und planerisch begleiten soll.
    Die Gemeinde erhofft, für die Erstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes  Fördermittel in Höhe von bis zu 75% einwerben zu können. Der Eigenanteil der Gemeinde würde dann auf 12.500 EUR, 6.250 EUR pro Jahr schrumpfen.

    Das Gefahrhundegesetz

    Seit dem 01.01.2016 haben sich im Gefahrhundegesetz folgende Änderungen ergeben:
    Die umstrittene Rasseliste für Hunde in Schleswig-Holstein wurde zum 01.01.2016 abgeschafft. Das neue “Gefahrhundegesetz“ soll verhindern, dass bestimmte Hunderassen als grundsätzlich gefährlich eingestuft werden.
    Außerdem müssen Halter von bereits auffällig gewordenen Hunden künftig eine theoretische   und   praktische   Sachkundeprüfung   ablegen.   Der   Erwerb dieses „Hundeführerscheins“ wird dann zur Pflicht, wenn der Vierbeiner einen Menschen oder ein anderes Tier bedroht oder beißt.
    Das neue Hundegesetz sieht außerdem vor, dass alle Hundehalter eine Haftpflichtversicherung abschließen sollen – ein Muss ist es aber nicht.
    Der Kernpunkt: Als gefährlich gelten Hunde künftig nicht mehr aufgrund ihrer Rasse, sondern ausschließlich aufgrund ihres Verhaltens. Bisher stehen beispielsweise American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier als Kampfhunde auf der Gefahrenliste. Sie müssen an einer maximal 2 Meter langen Leine geführt werden, einen Maulkorb tragen und mit einem leuchtend hellblauen Halsband gekennzeichnet werden.

    Benutzungsentgelt Bürgerhaus Appen

    Die Gemeindevertretung hat am 09.12.2010 beschlossen, dass die Verwaltung jährlich
    die Anpassung des Benutzungsentgeltes des Bürgerhauses Appen, aufgrund der Entwicklung des statistischen Preisindexes, ermittelt und dem Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Soziales nach der Sommerpause zur Beratung vorlegen soll.
    Der Preisindex ist seit der letzten Erhöhung (Entgelterhöhung ab 01.01.2016) von 107,1 % auf 107,2 % gestiegen, was eine Erhöhung um 0,1 % ausmacht. Es ist zu überlegen, ob das Nutzungsentgelt zum 01.01.2017 der Entwicklung des Preisindexes angepasst werden soll. Aufgrund der geringen Erhöhung in diesem  Jahr sollte das Nutzungsentgelt zum 01.01.2017 aber nicht angepasst werden.
    Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung vom 04.10.2016 beschlossen, die Anpassung des Nutzungsentgeltes abzulehnen und das Nutzungsentgelt für das Bürgerhaus erst wieder bei einer Steigerung von 5 % anzupassen.

    Erweiterung Bürgerwald Appen

    Zur Erweiterung des Bürgerwaldes wurde vom Umweltausschuss eine Fläche in der Nähe des bereits vorhandenen Bürgerwaldes am Pinnaubogen bestimmt. Das Flurstück 188/40 und ein Teilstück des Flurstückes 40/4 der Flur 8 (Größe insgesamt ca. 5.000 qm) eignen sich für die Erweiterung (siehe graue Fläche laut beigefügtem Lageplan). Für die Pflege und den Erhalt wurde überlegt, eine entsprechende Gebührensatzung zu erlassen.

    Nr. 30 der Gemeinde Appen für das Gebiet südlich der Hauptstraße (L 106) und des Bürgerhauses sowie östlich der Straße Am Storchennest

    Die Gemeinde Appen hat beschlossen, auf dem Grundstück südlich des gemeindlichen Bürgerhauses (Flur 12, Flurstücke 505 und 28/4) einen neuen Kindergarten zu errichten. Der Kindergarten soll über eine neue Zufahrt von der Hauptstraße über das Flurstück 28/5 der Flur 12 erschlossen werden. Das Grundstück befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich der Gemeinde Appen und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das Landschaftsschutzgebiet grenzt südlich an die Fläche an. Im Norden grenzt das Grundstück an das denkmalgeschützte Bürgerhaus, im Westen an die Bebauung „Am Storchennest“ und im Osten an die Hinterlandbebauung „Hauptstraße“. Derzeit ist das Grundstück nur nach Maßgabe der Außenbereichsvorschriften bebaubar. Um eine Bebauung zu ermöglichen, bedarf es einer Bauleitplanung. Der gemeindliche Flächennutzungsplan muss geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Beides soll im Parallelverfahren erfolgen. Erfahrungsgemäß ist für derartige Verfahren ein Zeitraum von ca. 1,5 Jahren einzuplanen. Parallel können natürlich schon Erschließungs- und Kindergartenplanungen erfolgen. Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt das Bauleitplanverfahren zur Vorbereitung der Bebauung des Grundstückes. Entsprechende Haushaltsmittel wurden bislang nicht zur Verfügung gestellt. Die notwendigen Mittel in Höhe von ca. 25.000 EUR müssten im Rahmen des 1. Nachtrages bereitgestellt werden. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 04.10.2016 beschlossen, dass für ein Gebiet südlich der Hauptstraße (L 106) und des Bürgerhauses sowie östlich der Straße Am Storchennest ein B-Plan mit der Nummer 30 aufgestellt werden soll. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Gemeinbedarfsflächen für soziale Zwecke Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden und Behörden soll die Planungsgruppe Elbberg beauftragt werden. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB), soll schriftlich erfolgen.