Linien


Montag, 28. Dezember 2015

Grundsteuer und Niederschlagswassergebühr der Gemeinde Appen für das Jahr 2016

Im Jahr 2015 sind die Hebesätze für die Grundsteuer A und B zuletzt geändert worden. Die seitdem ergangenen Abgabenbescheide wurden an die Grundstückseigentümer als Dauerbescheid versandt.
Eine Änderung der Hebesätze ist für das Jahr 2016 nicht vorgesehen. Der Ihnen vorliegende Abgabenbescheid mit den darin jeweils festgesetzten Beträgen behält daher seine Gültigkeit und gilt somit auch für das Jahr 2016.

Ab dem Jahr 2007 sind die Bescheide für die Niederschlagswasser­gebühr als Dauerbescheid erstmalig vom Amt Moorrege erstellt und versandt worden.
Entsprechend der bisherigen Regelung in der Gemeinde Appen, Dau­erbescheide zu erlassen, erhalten Sie auch künftig nicht mehr jähr­lich, sondern nur noch bei Änderungen einen neuen Abgabenbe­scheid.
Das bedeutet, dass der Ihnen im Jahr 2007 bzw. in den Folge­jahren erstmalig zu­gegangene Niederschlagswassergebühren­bescheid mit den darin jeweils fest­gesetz­ten Beträgen auch für das Jahr 2016 die Gültigkeit behält.

Die Grundsteuer und die Niederschlagswassergebühr sind vierteljährlich, erstmals zum 15. Februar 2016, zu ent­rich­ten. Bei jährlicher Zahlung der Steuer bzw. Ge­bühr ist diese zum 1. Juli 2016 fällig.

Die öffentliche Bekanntmachung über die Erstellung der Dauerbe­scheide zur Grundsteuer und zur Nie­derschlagswassergebühr sowie weiter­gehende Informationen können Sie den Bekanntma­chungskästen der Gemeinde Appen in der Zeit vom 21. Dezember 2015 bis 16. Februar 2016 entnehmen.

Keine Kommentare: