Im Jahr 2015 sind die Hebesätze
für die Grundsteuer A und B zuletzt geändert worden. Die
seitdem ergangenen Abgabenbescheide wurden an die
Grundstückseigentümer als Dauerbescheid versandt.
Eine Änderung der Hebesätze ist
für das Jahr 2016 nicht vorgesehen. Der Ihnen vorliegende
Abgabenbescheid mit den darin jeweils festgesetzten Beträgen behält
daher seine Gültigkeit und gilt somit auch für das Jahr 2016.
Ab dem Jahr 2007 sind die
Bescheide für die Niederschlagswassergebühr als
Dauerbescheid erstmalig vom Amt Moorrege erstellt und versandt
worden.
Entsprechend der bisherigen
Regelung in der Gemeinde Appen, Dauerbescheide zu erlassen,
erhalten Sie auch künftig nicht mehr jährlich, sondern nur
noch bei Änderungen einen neuen Abgabenbescheid.
Das bedeutet, dass der Ihnen im
Jahr 2007 bzw. in den Folgejahren erstmalig zugegangene
Niederschlagswassergebührenbescheid mit den darin jeweils
festgesetzten Beträgen auch für das Jahr 2016 die
Gültigkeit behält.
Die Grundsteuer und die
Niederschlagswassergebühr sind vierteljährlich, erstmals zum 15.
Februar 2016, zu entrichten. Bei jährlicher Zahlung der
Steuer bzw. Gebühr ist diese zum 1. Juli 2016 fällig.
Die öffentliche Bekanntmachung
über die Erstellung der Dauerbescheide zur Grundsteuer und zur
Niederschlagswassergebühr sowie weitergehende
Informationen können Sie den Bekanntmachungskästen der
Gemeinde Appen in der Zeit vom 21. Dezember 2015 bis 16. Februar 2016
entnehmen.
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