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Montag, 28. Dezember 2015

Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern

Jedes Jahr entstehen in der Silvesternacht durch unachtsames Hantieren mit Feuerwerkskörpern Brände und Zerstörungen. Reetgedeckte Häuser sind besonders brandgefährdet. Damit diese Ortsbild prägenden und von der Gemeinde geförderten Häuser nicht den Flammen zum Opfer fallen, möchte ich mich zum Jahreswechsel 2015/2016 aus gegebenem Anlass mit einem Aufruf an Sie wenden:

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass in Ihrem Carport, Unterstand usw. keine brennbaren Materialien lagern!
  • Bitte brennen Sie in einem Radius von mindestens 200 m um ein reetgedecktes Haus keine pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II (Kleinfeuerwerke, z.B. Raketen, Schwärmer, Feuertöpfe und anderes) ab!

Bitte nehmen Sie diesen Aufruf zum Anlass, auch Ihre Gäste, Freunde oder Bekannte bei privaten oder öffentlichen Silvesterfeierlichkeiten auf den ordnungsgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern hinzuweisen. Vielen Dank.

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