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Montag, 28. Dezember 2015

Lerntherapie bei Teilleistungsschwächen - je früher desto besser

Melanie Straub,
Lerntherapeutin & Ergotherapeutin
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Landläufig herrscht häufig die Meinung vor, es könne erst in der vierten Klasse getestet werden, ob eine Lese-Rechtschreibschwäche bzw. Legasthenie vorliegt. Dies ist allerdings ein Irrglaube, der wohl daraus resultiert, dass die Grundschulen erst in der vierten Klassenstufe alle infrage kommenden Kinder testen und bei entsprechendem Ergebnis eine Lese-Rechtschreibschwäche schriftlich bescheinigen. Meist wird erst daraufhin Förderunterricht von seiten der Schulen erteilt, i.d.R. in Kleingruppen oder auch größeren Gruppen. Dies ist sicherlich besser als gar keine Förderung, ist aber gerade bei stärker betroffenen Kindern für den Lernerfolg nicht optimal, da es nicht DIE Legasthenie gibt, sondern jedes Kind ein individuelles Störungsbild aufweist, das idealerweise ebenso individuell gefördert werden sollte.


Es gibt jedoch die Möglichkeit, schon ab Ende der ersten Klassenstufe mittels standardisierter Testungen herauszufinden, ob bei einem Kind eine Teilleistungsschwäche (also eine Lese-Rechtschreibschwäche / Legasthenie oder auch eine Rechenschwäche/Dyskalkulie) vorliegt. Dazu muss zum einen ein Intelligenztest durchgeführt werden und zum anderen ein Rechtschreib-, Lese- oder Rechentest. Weicht das Ergebnis des fraglichen Lernbereichs signifikant nach unten ab, liegt eine Teilleistungschwäche vor. Durchschnittlich intelligente Kinder schrammen damit häufiger an der Diagnose „“Teilleistungschwäche“ vorbei als besonders intelligente Kinder, trotz evtl. schlechterer Leistungen in dem Bereich. Lernbehinderte, also unterdurchschnittlich intelligente Kinder, bekommen so gut wie nie eine Teilleistungsschwäche bescheinigt, da bei ihnen eben keine TEILleistungsschwäche vorliegt, sondern die Leistung in Deutsch oder Rechnen ihrem Durchschnittsniveau entspricht.

Diese Kinder kommen damit leider allesamt nicht in den Genuss des sogenannten Nachteilsausgleichs in der Schule. Dieser wird nur legasthenen Kindern gewährt, deren Rechtschreibleistungen damit z.B. bei der Notenvergabe nicht berücksichtigt werden. Auch Kinder mit Dyskalkulie genießen leider keinen Notenschutz und sind somit deutlich anderen Kindern gegenüber benachteiligt! Diese Gesetzeslage ist nicht nachvollziehbar, da Dyskalkulie mittlerweile offiziell ebenso anerkannt ist wie Legasthenie. Offenbar ist dies dem geringeren Bekanntheitsgrad der Dyskalkulie geschuldet.

All diesen Kindern, lese-rechtschreibschwachen wie rechenschwachen und lernschwachen, kann sehr gut mittels Lerntherapie geholfen werden, die i.d.R. im Rahmen einer Einzelbehandlung stattfindet. Diesen Kindern hilft das bloße Üben und Wiederholen des Lernstoffs (wie bei der Nachhilfe) nicht, da die Gründe für das Nichtverstehen in der Basis liegen. D.h. erst wenn die Basis verstanden wurde (z.B. die Struktur der Wörter in Silben oder der Aufbau des Zahlenstrahls), kann der aktuelle Lernstoff verstanden werden. Bei der Lerntherapie wird, anders als bei der Nachhilfe, die Basis aufgearbeitet. Je früher dies geschieht, umso günstiger ist dies, zum einen für das seelische Wohlbefinden des Kindes, zum anderen natürlich auch für die Schulkarriere. Wenn Schule erst einmal negativ besetzt ist, werden die wenigsten Kinder in den folgenden Jahren gerne zur Schule gehen und motiviert lernen. Dies kann entscheidenden Einfluss auf die Schullaufbahn haben. Auch gilt es, den Teufelskreis Lernstörungen zu verhindern, der bei unbehandelten Teilleistungsschwächen häufig einsetzt.

Übrigens kann die Basis auch schon bei Vorschulkindern aufgearbeitet werden. Eine Teilleistungsschwäche „“fällt nicht vom Himmel“, sondern ist immer die logische Folge einer Wahrnehmungsschwäche oder Entwicklungsverzögerung in einem für den Schriftspracherwerb oder die Rechenkompetenz wichtigen Entwicklungsbereich. Diese sind für Laien allerdings mitunter kaum zu bemerken. Es gibt jedoch sowohl für Deutsch als auch Mathematik standardisierte Tests, mithilfe derer schon im Vorschulalter festgestellt werden kann, ob ein Kind ein Risiko für den Erwerb einer Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche trägt, sodass in einem solchen Falle schon vor dem Schuleintritt diese Basisfertigkeiten gezielt trainiert werden können. Damit kann diesen Kindern viel Schulfrust und möglicherweise ein niedrigerer Schulabschluss erspart bleiben. Sollten bereits bei einem Elternteil oder einem Geschwister eine Teilleistungsschwäche vorliegen, oder sollte das Kind eine Entwicklungsverzögerung z.B. der Sprache haben, ist es sehr sinnvoll, diese Möglichkeit der Früherkennung zu nutzen, um bei Bedarf schon vor der Schule die Basisfertigkeiten aufzuarbeiten.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie mich gerne oder besuchen meine Homepage unter www.lerntherapie-appen.de.http://lerntherapie-appen.de

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