Melanie Straub,
Lerntherapeutin & Ergotherapeutin |
Anzeige
Landläufig herrscht häufig die Meinung vor, es könne erst in der vierten Klasse getestet werden, ob eine Lese-Rechtschreibschwäche bzw. Legasthenie vorliegt. Dies ist allerdings ein Irrglaube, der wohl daraus resultiert, dass die Grundschulen erst in der vierten Klassenstufe alle infrage kommenden Kinder testen und bei entsprechendem Ergebnis eine Lese-Rechtschreibschwäche schriftlich bescheinigen. Meist wird erst daraufhin Förderunterricht von seiten der Schulen erteilt, i.d.R. in Kleingruppen oder auch größeren Gruppen. Dies ist sicherlich besser als gar keine Förderung, ist aber gerade bei stärker betroffenen Kindern für den Lernerfolg nicht optimal, da es nicht DIE Legasthenie gibt, sondern jedes Kind ein individuelles Störungsbild aufweist, das idealerweise ebenso individuell gefördert werden sollte.
Landläufig herrscht häufig die Meinung vor, es könne erst in der vierten Klasse getestet werden, ob eine Lese-Rechtschreibschwäche bzw. Legasthenie vorliegt. Dies ist allerdings ein Irrglaube, der wohl daraus resultiert, dass die Grundschulen erst in der vierten Klassenstufe alle infrage kommenden Kinder testen und bei entsprechendem Ergebnis eine Lese-Rechtschreibschwäche schriftlich bescheinigen. Meist wird erst daraufhin Förderunterricht von seiten der Schulen erteilt, i.d.R. in Kleingruppen oder auch größeren Gruppen. Dies ist sicherlich besser als gar keine Förderung, ist aber gerade bei stärker betroffenen Kindern für den Lernerfolg nicht optimal, da es nicht DIE Legasthenie gibt, sondern jedes Kind ein individuelles Störungsbild aufweist, das idealerweise ebenso individuell gefördert werden sollte.
Es
gibt jedoch die Möglichkeit, schon ab Ende der ersten
Klassenstufe mittels standardisierter Testungen herauszufinden,
ob bei einem Kind eine Teilleistungsschwäche (also eine
Lese-Rechtschreibschwäche / Legasthenie oder auch eine
Rechenschwäche/Dyskalkulie) vorliegt. Dazu muss zum einen ein
Intelligenztest durchgeführt werden und zum anderen ein
Rechtschreib-, Lese- oder Rechentest. Weicht das Ergebnis des
fraglichen Lernbereichs signifikant nach unten ab, liegt eine
Teilleistungschwäche vor. Durchschnittlich intelligente Kinder
schrammen damit häufiger an der Diagnose „“Teilleistungschwäche“
vorbei als besonders intelligente Kinder, trotz evtl. schlechterer
Leistungen in dem Bereich. Lernbehinderte, also unterdurchschnittlich
intelligente Kinder, bekommen so gut wie nie eine
Teilleistungsschwäche bescheinigt, da bei ihnen eben keine
TEILleistungsschwäche vorliegt, sondern die Leistung in Deutsch oder
Rechnen ihrem Durchschnittsniveau entspricht.
Diese
Kinder kommen damit leider allesamt nicht in den Genuss des
sogenannten Nachteilsausgleichs in der Schule. Dieser wird nur
legasthenen Kindern gewährt, deren Rechtschreibleistungen damit z.B.
bei der Notenvergabe nicht berücksichtigt werden. Auch Kinder mit
Dyskalkulie genießen leider keinen Notenschutz und sind somit
deutlich anderen Kindern gegenüber benachteiligt! Diese Gesetzeslage
ist nicht nachvollziehbar, da Dyskalkulie mittlerweile offiziell
ebenso anerkannt ist wie Legasthenie. Offenbar ist dies dem
geringeren Bekanntheitsgrad der Dyskalkulie geschuldet.
All
diesen Kindern, lese-rechtschreibschwachen wie rechenschwachen und
lernschwachen, kann sehr gut mittels Lerntherapie geholfen werden,
die i.d.R. im Rahmen einer Einzelbehandlung stattfindet.
Diesen Kindern hilft das bloße Üben und Wiederholen des Lernstoffs
(wie bei der Nachhilfe) nicht, da die Gründe für das Nichtverstehen
in der Basis liegen. D.h. erst wenn die Basis verstanden wurde (z.B.
die Struktur der Wörter in Silben oder der Aufbau des
Zahlenstrahls), kann der aktuelle Lernstoff verstanden werden. Bei
der Lerntherapie wird, anders als bei der Nachhilfe, die Basis
aufgearbeitet. Je früher dies geschieht, umso günstiger ist
dies, zum einen für das seelische Wohlbefinden des Kindes, zum
anderen natürlich auch für die Schulkarriere. Wenn Schule erst
einmal negativ besetzt ist, werden die wenigsten Kinder in den
folgenden Jahren gerne zur Schule gehen und motiviert lernen. Dies
kann entscheidenden Einfluss auf die Schullaufbahn haben. Auch gilt
es, den Teufelskreis Lernstörungen zu verhindern, der bei
unbehandelten Teilleistungsschwächen häufig einsetzt.
Übrigens
kann die Basis auch schon bei Vorschulkindern aufgearbeitet
werden. Eine Teilleistungsschwäche „“fällt nicht vom Himmel“,
sondern ist immer die logische Folge einer Wahrnehmungsschwäche oder
Entwicklungsverzögerung in einem für den Schriftspracherwerb oder
die Rechenkompetenz wichtigen Entwicklungsbereich. Diese sind für
Laien allerdings mitunter kaum zu bemerken. Es gibt jedoch sowohl für
Deutsch als auch Mathematik standardisierte Tests, mithilfe derer
schon im Vorschulalter festgestellt werden kann, ob ein Kind ein
Risiko für den Erwerb einer Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche
trägt, sodass in einem solchen Falle schon vor dem Schuleintritt
diese Basisfertigkeiten gezielt trainiert werden können. Damit kann
diesen Kindern viel Schulfrust und möglicherweise ein niedrigerer
Schulabschluss erspart bleiben. Sollten bereits bei einem Elternteil
oder einem Geschwister eine Teilleistungsschwäche vorliegen, oder
sollte das Kind eine Entwicklungsverzögerung z.B. der Sprache haben,
ist es sehr sinnvoll, diese Möglichkeit der Früherkennung zu
nutzen, um bei Bedarf schon vor der Schule die Basisfertigkeiten
aufzuarbeiten.
Bei
weiteren Fragen kontaktieren Sie mich gerne oder besuchen meine
Homepage unter www.lerntherapie-appen.de.http://lerntherapie-appen.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen