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Dienstag, 3. November 2015

Öffentlich-rechtlicher Vertrag über den Beitritt zum Zweckverband Breitband Südholstein

Versorgungssituation in der Gemeinde Appen
Im Jahre 2008 wurde unter den Haushalten der Gemeinde eine Umfrage zum damaligen Versorgungsstand und dem notwendigen Standard durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass über 70 % der Haushalte nur eine Breitbandrate unter 6 Mbit/s nutzen können. Es wurde in der Konsequenz daraus im Jahre 2009 versucht, das Breitbandprojekt des azv Südholstein, das zuvor erfolgreich in der Gemeinde Holm gestartet war, in die Gemeinde Appen zu bringen. Die dazu notwendig gewesene Anschlussquote über 60 % wurde nicht erreicht. Lediglich knapp 23 % hatten ihr Interesse an einem Anschluss der azv Südholstein Breitband GmbH bekundet. Durch den Anschluss an die LTE-Versorgung sowie den Vectoring-Ausbau der Deutschen Telekom ist nur bedingt und auch nur an wenigen Stellen eine minimale Verbesserung eingetreten. Nach heutigem Standard und im Hinblick auf die Versorgungsziele des Bundes und des Landes ist die Gemeinde weiterhin unterversorgt.

Zweckverband Breitband Südholstein
Als Gründungskommunen haben die Gemeinden Hasloh (Kreis Pinneberg), Heist (Kreis Pinneberg), Holm (Kreis Pinneberg) und Lentföhrden (Kreis Segeberg) durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 19. Juli 2013 mit Wirkung zum 1. März 2014 einen wirtschaftlichen Zweckverband errichtet. Der Zweckverband führt den Namen „Zweckverband Breitband Südholstein“. Der Zweckverband hat die Aufgabe, die Breitbandversorgung im Gebiet seiner Mitglieder flächendeckend sicherzustellen, zu fördern und dauerhaft zu sichern. Hierzu gehört unter Beachtung der jeweils geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen die Schaffung, Unterhaltung, Instandhaltung und Wartung des passiven und aktiven Netzes sowie der passiven und aktiven Infrastrukturmaßnahmen für eine flächendeckende Breitbandversorgung im Verbandsgebiet. Zu diesem Zweck kann der Zweckverband in eigene Infrastruktur investieren.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes hat eine Verbandssatzung beschlossen. Die Satzung enthält Bestimmungen über das Verbandsgebiet, den Sitz, die Aufgaben, die Organe und deren Zuständigkeiten, den Geschäftsgang, die Stimmverteilung, die Finanzierung sowie weitere organisatorische Regelungen.
Der Zweckverband hatte sich zunächst das Ziel gesetzt, mit dem azv Südholstein in Verhandlungen zur Übernahme des Breitbandnetzes in den vier Gründungskommunen und der Breitband GmbH zu treten. Diese Verhandlungen sind im Juni 2015 ohne Ergebnis beendet worden. Die Aufnahme neuer Verhandlungen ist angedacht.
In ihrer Sitzung am 07.07.2015 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Breitband Südholstein beschlossen, unabhängig irgendwelcher weiterer Übernahmeverhandlungen mit dem azv Südholstein, das Verbandsgebiet zu erweitern, um in Gemeinden ohne ausreichende Breitbandversorgung endlich eine Lösung zur Schaffung dieser zu finden. Ziel des Zweckverbands ist eine leistungs-, bedarfsgerechte und zukunftsfähige Versorgung mit schnellen Internetanschlüssen der Bürger und Unternehmen. Durch die interkommunale Zusammenarbeit und den damit verbundenen Synergien und Effekte steigt die wirtschaftliche Attraktivität des kostenintensiven Breitbandausbaus. Das im Zweckverband entstehende Fachwissen steht allen Mitgliedern gleichsam zur Verfügung. Der Zweckverband versteht sich als technischer und organisatorischer Dienstleister für den Ausbau der benötigten Breitbandinfrastruktur. Dabei erhalten die einzelnen Mitglieder ein Mitspracherecht über den jeweiligen Ausbau ihrer Netze.
Betreibersuche
Der Zweckverband errichtet ausschließlich passive Infrastruktur (Glasfaserkabel, Leerrohre, Schächte, Gehäuse). Für die aktive Technik und die auf dem Netz angebotenen Dienste ist in einer europaweiten Ausschreibung ein Betreiber zu suchen. Hier zählt insbesondere die Größe des angebotenen Netzes. Um die Chancen auf wirtschaftliche Angebote zu erhöhen, ist das Ziel, den künftigen Betreiber neuer Netze in einer gemeinsamen Ausschreibung zu finden. Damit ist sichergestellt, dass der aktive Betrieb auch für größere Telekommunikationsanbieter interessant ist. Das Ausschreibungsverfahren würde durch ein fachkundiges Büro begleitet werden.
Finanzierung
Nach dem Eintritt in den Zweckverband wird eine Einlage zum Stammkapital des Zweckverbandes fällig. Dieses beträgt analog der Gründungsgemeinden 20.000 €. Die Einlage dient vor allem zur Finanzierung erster notwendiger Maßnahmen, wie Markterkundung, Machbarkeitsstudien und Ausschreibungsverfahren. Der Zweckverband finanziert sich über die einmalig erhobenen Einlagen zum Stammkapital, möglicher Investitionsumlagen der Mitglieder für einzelne Ausbau- und Planungsvorhaben, Fördermittel der Breitbandinitiativen von Bund und Land, Fremdkapital und den zu erwartenden Pachteinnahmen.
Zeitplan
Die Gemeindevertretung Appen hatte in Ihrer Sitzung am 04.12.2012 wie folgt beschlossen:
„Die Gemeinde Appen hält die Gründung eines neuen Zweckverbandes „BZV Südholstein“ für sinnvoll, um die Herstellung der Breitbandversorgung mit einem Glasfasernetz in unterversorgten Gemeinden zu gewährleisten. Ein Beitritt soll zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht erfolgen. Die Entwicklung des Zweckverbandes sowie die Entwicklung der Bedürfnisse nach einem schnellen Glasfasernetz in der Gemeinde bleiben abzuwarten, um zu einem späteren Zeitpunkt über einen Beitritt zu entscheiden.“
Die potenziellen neuen Mitglieder des Zweckverbandes sollen bis Ende Oktober 2015 über ihren Beitritt und die Verbandsversammlung des Zweckverbandes über die Aufnahme neuer Mitglieder entschieden haben. Anschließend bedarf es der Prüfung durch die Kommunalaufsicht im Innenministerium des Landes. Parallel dazu werden die Vorbereitungen zur Betreibersuche, der Markterkundungen, der Machbarkeitsstudien sowie Finanzierung und Förderung getroffen. Mit dem Einstieg in Umsetzungsplanungen inklusive Technik, notwendige Anschlussquoten, etc. ist dann im Frühjahr 2016 zu rechnen.
Alternativen des Beitritts in den Zweckverband
Verfolgt man politisch das Ziel einer flächendeckenden leistungsstarken Breitbandversorgung, wäre die Alternative zu dem Aufbau eigener kommunaler Infrastruktur die Subvention einzelner Telekommunikationsunternehmen über die Deckung so genannter Wirtschaftlichkeitslücken. Dies führt in der Regel zu einer Monopolstellung eines Anbieters und gegebenenfalls zu einer erneuten Zahlung bei einem weiteren Netzausbau. Wirtschaftlichkeitslücken an Betreiber werden in Schleswig-Holstein aktuell nicht mehr gefördert. Gleichwohl wird der Zweckverband auf Ebene der passiven Infrastruktur Wettbewerber im Telekommunikationsmarkt mit den damit verbundenen Risiken, z.B.
  • Prognostizierte Anschlussraten werden nicht erreicht
  • Konkurrenz durch andere Marktteilnehmer
  • Betreibersuche bringt nicht die angenommenen Erlöse
  • Rechtsänderungen (Förderrecht, EU-Beihilfe, Steuerrecht)
  • Finanzierung (Beleihung, Konditionen, Zinsrisiko)
  • Fehlendes Durchhaltevermögen für einen langfristigen Aufbau über Mitverlegungen
  • Verfügbarkeit und Preisentwicklung bei den Rohrleitungstiefbauunternehmen aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage.
Diese Risiken wurden erkannt und bewertet und sind aus Sicht der Verwaltung vollumfänglich in die Entscheidungsfindung eingeflossen. Durch ein schrittweises und möglichst bedarfsorientiertes Vorgehen beim Ausbau sowie einem umfassenden
Controlling im Zweckverband sind die Risiken zu minimieren. Neben einer rein betriebswirtschaftlichen Betrachtung entstehen durch eine verbesserte Breitbandinfrastruktur positive wirtschaftliche Effekte und eine verbesserte Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger.
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zum Beitritt
Zur Aufnahme der Gemeinde Appen in den Zweckverband Breitband Südholstein ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages notwendig. Die Gemeindevertretung hat in Ihrer letzten Sitzung am 29.09.2015 beschlossen, Mitglied im Zweckverband Breitband Südholstein zu werden.