Linien


Dienstag, 3. November 2015

DIN 1986-30 Dichtheitsprüfung Vorgehens­weise zur Prüfung

Komprimierte Erläuterungen wegen mehrfacher Anfragen aus der Gemeinde Appen
Die DIN 1986 Teil 30 „Entwässerungsanlagen für Ge­bäude und Grundstücke - Instandhaltung", kurz Dichtheitsprüfung, hat das Ziel, die bestehenden Abwasseranlagen in ihrem Bestand zu sichern, den Boden, das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung vor Verunreinigungen aus undichten Leitungen zu schützen. Für die Überprüfung hat das Land Schleswig-Holstein ver­schiedene Fristen gesetzt. Die Eigentümer sind für den Nachweis des ordnungsgemäßen Zustands der Ab­wasseranlagen auf ihrem Grundstück verantwortlich. Den Grundstücks- oder Hauseigentümern wird empfohlen für die Dichtheitsuntersuchung ein qualifiziertes Unternehmen zu beauftragen.

Die Dichtheitsnachweise sind vom Bürger aufzubewahren, da diese auf Anforde­rung der Unteren Wasserbehörde vorgelegt werden müssen. Eine Kontrolle wird vorrangig in den sensiblen Bereichen in den Wasserschutzgebieten II, III und IIIA erfolgen. Grundsätzlich sind jedoch alle Grundstücks- oder Hauseigentümer ver­pflichtet, den Dichtheitsnachweis innerhalb der gesetzlichen Fristen zu erbringen.
Detaillierte Informationen zum Thema Dichtheitsprüfung sind auf der Internetseite des Kreises Pinneberg unter www.kreis-pinneberg.de erhältlich.
Für die Gemeinde Appen gilt entsprechend dieser Vorgaben:
Wasserschutzgebiet IIIA –Haseldorfer Marsch-: Bereich an den Ortsgrenzen zu Heist und Holm
Diese Zone liegt weitestgehend im Tävsmoor und weitab jeglicher Bebauung.
Wasserschutzgebiet IIIA –Peiner Weg: Bereich an der Ortsgrenze zu Pinneberg
Diese Zone liegt an der Ostspitze des Golfparks Peiner Hof und damit weitab jeglicher Bebauung.
Aus dieser Darstellung folgt, dass das übrige Gemeindegebiet außerhalb von Wasserschutzgebieten liegt.
Fristen für die Dichtheitsprüfung für häusliches Abwasser
  • 3 Jahre nach Sanierung der öffentlichen Schmutzkanäle, wenn die Sanierung nach dem 31.12.2022 erfolgt;  ansonsten bei Kanalnetzen, die zum 31.12.2022 nicht sanierungsbedürftig sind, bis zum 31.12.2025. Wiederholungsprüfung nach 30 Jahren. 
Fristen für die Dichtheitsprüfung für gewerbliches Abwasser
  • Gewerbliches Abwasser vor einer Abwasserbehandlungsanlage, unverzüglich prüfen, spätestens bis Ende 2015, Wiederholungsprüfung nach 5 Jahren
  • Gewerbliches Abwasser nach einer Abwasserbehandlungsanlage, unverzüglich prüfen, spätestens bis Ende 2015, Wiederholungsprüfung nach 15 Jahren.
Ausnahme:
  • Sollte der Gewerbebetrieb Abwasser erzeugen, welches dem Gefährdungspotential des häuslichen Abwassers vergleichbar ist, so können bei Unterschreiten der 3-fachen Konzentration des häuslichen Rohabwassers die Vorgaben für häusliches Abwasser angewendet werden. Der Nachweis muss bis zum 31.12.2015 auf eigene Kosten erfolgen.
Hier gelten dann folgende Fristen für die Dichtheitsprüfung:
  • 3 Jahre nach Sanierung der öffentlichen Schmutzkanäle wenn die Sanierung nach dem 31.12.2022 erfolgt;  ansonsten bei Kanalnetzen, die zum 31.12.2022 sanierungsbedürftig sind, bis zum 31.12.2025, Wiederholungsprüfung nach 30 Jahren. 
Betreiber einer Grundstücksentwässerungsanlage, die bereits vor Fristablauf die Dichtheit der von ihnen betriebenen Anlage nachgewiesen haben, werden so gestellt, als sei der Nachweis zum spät möglichsten Zeitpunkt erbracht worden. Im Ergebnis verlängert sich somit in diesen Fällen die Frist für die erste Wiederho­lungsprüfung.
gez. Uwe Denker