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Donnerstag, 21. Juli 2016

Seit 2005 müssen Rentner Steuern zahlen


Seit 1. Januar 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz. Demnach müssen Rentner Steuern zahlen, wenn sie mit ihren Einnahmen über dem Grundfreibetrag liegen. Das sind für das Jahr 2016 mehr als 8.652 Euro für Alleinstehende und mehr als 17.304 Euro für Verheiratete. Weil jedem Rentner der Rentenfreibetrag zusteht, muss nicht jeder Euro versteuert werden, der über dem Grundfreibetrag liegt.

Wie viel Steuern tatsächlich zu zahlen sind, hängt vom Renteneintritt ab:
- Wer 2005 und früher in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Rente versteuern.
- Danach steigt der Wert um zwei Prozentpunkte im Jahr, also ab 2006 sind dann 52 Prozent der Rente steuerpflichtig.
- Ab 2016 sind es 72 Prozent.
- Ab 2040 wird jeder Rentner seine Rente zu 100 Prozent versteuern müssen.

Nicht nur die Rente, auch alle übrigen Einnahmen werden besteuert, zum Beispiel aus einer Vermietung. Genau wie Arbeitnehmer können aber auch Rentner bestimmte Kosten in der Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt zieht diese Kosten dann vom Jahreseinkommen ab, nur der Rest wird versteuert.
Absetzbar sind zum Beispiel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Arzt- und
Medikamentenrechnungen, Krankheits- und Pflegeheimkosten.

Auch wichtig für Rentner ist der Altersentlastungsbetrag: Wer über 64 Jahre alt ist, kann damit seine Steuerlast um maximal 1.900 Euro im Jahr senken. Wie hoch der Altersentlastungsbetrag ausfällt, hängt vom Geburtsjahr ab. Für alle, die nach dem 1. Januar 1975 geboren sind, entfällt dieser Betrag allerdings.



Sie haben noch Fragen? Frau Christine Hinrichs leitet eine von rund 3.000 VLH-Beratungsstellen in ganz Deutschland und steht Ihnen gerne telefonisch unter 04122-4030110 oder 04103-1877068. bzw. via E-Mail: Christine.Hinrichs@vlh.de


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Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH): Wir sind Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und beraten Mitglieder im Rahmen des § 4 Nr.11 StBerG.


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