Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.06.2016 wurde die Lüftungsanlage (Heizung) der Sporthalle Distelkamp in Appen stillgelegt. Ein weiterer Betrieb wurde untersagt. Die Wartungsfirma hatte die Anlage bemängelt und gleichzeitig ein Angebot zur Erneuerung der Steuerung und Dämmung abgegeben. Aus diesem Grund wurde eine externe Firma gebeten, sich ein ganzheitliches Bild der Lüftungsanlage zu machen.
Die Handelsfirma HTH Hansen für Lüftungstechnik aus Hamburg hat mit ihrem Fachberater eine Begehung der Distelkamp - Sporthalle durchgeführt und bezüglich der Lüftungsproblematik eine Stellungnahme abgegeben.
Hier eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Punkte:
1. Die Lüftungsanlage inkl. Steuerung ist zu erneuern, da sie in einem sehr schlechten energetischen sowie technischen Zustand ist.
2. Die Überarbeitung der Dämmung im Bereich der Kanäle und Anlagenteile ist zu empfehlen und muss zum Nachweis erfolgen.
3. Die Lüftungsauslässe wurden falsch ausgeführt, diese sind nun rückzubauen und auf Weitwurfdüsen umzurüsten, um eine Verwirbelung der Luft zu erreichen. Die Kosten sind noch zu ermitteln.
Mit diesem Hintergrund hat die Gemeindevertretung am 04.10.2016 beschlossen, dass die Firma HTH Hansen ein Leistungsverzeichnis erstellen soll, sodass die Ausschreibung noch im Jahr 2016 erfolgen kann (Hinweis der Verwaltung: Die Umsetzung der Maßnahme wird erst im Winter 2016/2017 erfolgen). Die jetzigen Deckenauslässe werden rückgebaut und auf Weitwurfdüsen umgerüstet, die Umsetzung erfolgt in 2017. Außerdem soll die Dämmung nachgebessert werden. Diese Arbeiten erfolgen jedoch erst im Jahre 2018.
Linien
Dienstag, 25. Oktober 2016
Ein Ortsentwicklungskonzept für die Gemeinde Appen
Die Gemeindevertretung Appen hat in ihrer Sitzung vom 04.10.2016 mehrheitlich beschlossen, ein Ortsentwick
lungskonzept für die Gemeinde Appen zu erstellen. In einer Arbeitsgruppe, bestehend aus je einem Mitglied jeder Fraktion, sollen nun zunächst die Themenfelder sowie der geplante Ablauf der Konzepterstellung (Bürgerbeteiligung, Workshops, .) näher definiert werden. Mögliche Themenfelder sollen die Infrastruktur, Energiemanagement, Nahversorgung, Gastronomie, Sport, Schule, Kindertagesstätten, Kulturelles Leben, sein. In dem folgenden Entwicklungsprozess sollen die Bürger und Firmen vor Ort unbedingt intensiv mit eingebunden werden. Die Gemeinde wird mit der Erstellung des Konzeptes ein Fachbüro beauftragen, welches die Gemeinde während des gesamten Prozesses beratend und planerisch begleiten soll.
Die Gemeinde erhofft, für die Erstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes Fördermittel in Höhe von bis zu 75% einwerben zu können. Der Eigenanteil der Gemeinde würde dann auf 12.500 EUR, 6.250 EUR pro Jahr schrumpfen.
lungskonzept für die Gemeinde Appen zu erstellen. In einer Arbeitsgruppe, bestehend aus je einem Mitglied jeder Fraktion, sollen nun zunächst die Themenfelder sowie der geplante Ablauf der Konzepterstellung (Bürgerbeteiligung, Workshops, .) näher definiert werden. Mögliche Themenfelder sollen die Infrastruktur, Energiemanagement, Nahversorgung, Gastronomie, Sport, Schule, Kindertagesstätten, Kulturelles Leben, sein. In dem folgenden Entwicklungsprozess sollen die Bürger und Firmen vor Ort unbedingt intensiv mit eingebunden werden. Die Gemeinde wird mit der Erstellung des Konzeptes ein Fachbüro beauftragen, welches die Gemeinde während des gesamten Prozesses beratend und planerisch begleiten soll.
Die Gemeinde erhofft, für die Erstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes Fördermittel in Höhe von bis zu 75% einwerben zu können. Der Eigenanteil der Gemeinde würde dann auf 12.500 EUR, 6.250 EUR pro Jahr schrumpfen.
Das Gefahrhundegesetz
Seit dem 01.01.2016 haben sich im Gefahrhundegesetz folgende Änderungen ergeben:
Die umstrittene Rasseliste für Hunde in Schleswig-Holstein wurde zum 01.01.2016 abgeschafft. Das neue “Gefahrhundegesetz“ soll verhindern, dass bestimmte Hunderassen als grundsätzlich gefährlich eingestuft werden.
Außerdem müssen Halter von bereits auffällig gewordenen Hunden künftig eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung ablegen. Der Erwerb dieses „Hundeführerscheins“ wird dann zur Pflicht, wenn der Vierbeiner einen Menschen oder ein anderes Tier bedroht oder beißt.
Das neue Hundegesetz sieht außerdem vor, dass alle Hundehalter eine Haftpflichtversicherung abschließen sollen – ein Muss ist es aber nicht.
Der Kernpunkt: Als gefährlich gelten Hunde künftig nicht mehr aufgrund ihrer Rasse, sondern ausschließlich aufgrund ihres Verhaltens. Bisher stehen beispielsweise American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier als Kampfhunde auf der Gefahrenliste. Sie müssen an einer maximal 2 Meter langen Leine geführt werden, einen Maulkorb tragen und mit einem leuchtend hellblauen Halsband gekennzeichnet werden.
Die umstrittene Rasseliste für Hunde in Schleswig-Holstein wurde zum 01.01.2016 abgeschafft. Das neue “Gefahrhundegesetz“ soll verhindern, dass bestimmte Hunderassen als grundsätzlich gefährlich eingestuft werden.
Außerdem müssen Halter von bereits auffällig gewordenen Hunden künftig eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung ablegen. Der Erwerb dieses „Hundeführerscheins“ wird dann zur Pflicht, wenn der Vierbeiner einen Menschen oder ein anderes Tier bedroht oder beißt.
Das neue Hundegesetz sieht außerdem vor, dass alle Hundehalter eine Haftpflichtversicherung abschließen sollen – ein Muss ist es aber nicht.
Der Kernpunkt: Als gefährlich gelten Hunde künftig nicht mehr aufgrund ihrer Rasse, sondern ausschließlich aufgrund ihres Verhaltens. Bisher stehen beispielsweise American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier als Kampfhunde auf der Gefahrenliste. Sie müssen an einer maximal 2 Meter langen Leine geführt werden, einen Maulkorb tragen und mit einem leuchtend hellblauen Halsband gekennzeichnet werden.
Benutzungsentgelt Bürgerhaus Appen
Die Gemeindevertretung hat am 09.12.2010 beschlossen, dass die Verwaltung jährlich
die Anpassung des Benutzungsentgeltes des Bürgerhauses Appen, aufgrund der Entwicklung des statistischen Preisindexes, ermittelt und dem Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Soziales nach der Sommerpause zur Beratung vorlegen soll.
Der Preisindex ist seit der letzten Erhöhung (Entgelterhöhung ab 01.01.2016) von 107,1 % auf 107,2 % gestiegen, was eine Erhöhung um 0,1 % ausmacht. Es ist zu überlegen, ob das Nutzungsentgelt zum 01.01.2017 der Entwicklung des Preisindexes angepasst werden soll. Aufgrund der geringen Erhöhung in diesem Jahr sollte das Nutzungsentgelt zum 01.01.2017 aber nicht angepasst werden.
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung vom 04.10.2016 beschlossen, die Anpassung des Nutzungsentgeltes abzulehnen und das Nutzungsentgelt für das Bürgerhaus erst wieder bei einer Steigerung von 5 % anzupassen.
die Anpassung des Benutzungsentgeltes des Bürgerhauses Appen, aufgrund der Entwicklung des statistischen Preisindexes, ermittelt und dem Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Soziales nach der Sommerpause zur Beratung vorlegen soll.
Der Preisindex ist seit der letzten Erhöhung (Entgelterhöhung ab 01.01.2016) von 107,1 % auf 107,2 % gestiegen, was eine Erhöhung um 0,1 % ausmacht. Es ist zu überlegen, ob das Nutzungsentgelt zum 01.01.2017 der Entwicklung des Preisindexes angepasst werden soll. Aufgrund der geringen Erhöhung in diesem Jahr sollte das Nutzungsentgelt zum 01.01.2017 aber nicht angepasst werden.
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung vom 04.10.2016 beschlossen, die Anpassung des Nutzungsentgeltes abzulehnen und das Nutzungsentgelt für das Bürgerhaus erst wieder bei einer Steigerung von 5 % anzupassen.
Erweiterung Bürgerwald Appen
Zur Erweiterung des Bürgerwaldes wurde vom Umweltausschuss eine Fläche in der Nähe des bereits vorhandenen Bürgerwaldes am Pinnaubogen bestimmt. Das Flurstück 188/40 und ein Teilstück des Flurstückes 40/4 der Flur 8 (Größe insgesamt ca. 5.000 qm) eignen sich für die Erweiterung (siehe graue Fläche laut beigefügtem Lageplan). Für die Pflege und den Erhalt wurde überlegt, eine entsprechende Gebührensatzung zu erlassen.
Nr. 30 der Gemeinde Appen für das Gebiet südlich der Hauptstraße (L 106) und des Bürgerhauses sowie östlich der Straße Am Storchennest
Die Gemeinde Appen hat beschlossen, auf dem Grundstück südlich des gemeindlichen Bürgerhauses (Flur 12, Flurstücke 505 und 28/4) einen neuen Kindergarten zu errichten. Der Kindergarten soll über eine neue Zufahrt von der Hauptstraße über das Flurstück 28/5 der Flur 12 erschlossen werden. Das Grundstück befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich der Gemeinde Appen und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das Landschaftsschutzgebiet grenzt südlich an die Fläche an. Im Norden grenzt das Grundstück an das denkmalgeschützte Bürgerhaus, im Westen an die Bebauung „Am Storchennest“ und im Osten an die Hinterlandbebauung „Hauptstraße“.
Derzeit ist das Grundstück nur nach Maßgabe der Außenbereichsvorschriften bebaubar. Um eine Bebauung zu ermöglichen, bedarf es einer Bauleitplanung. Der gemeindliche Flächennutzungsplan muss geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Beides soll im Parallelverfahren erfolgen. Erfahrungsgemäß ist für derartige Verfahren ein Zeitraum von ca. 1,5 Jahren einzuplanen. Parallel können natürlich schon Erschließungs- und Kindergartenplanungen erfolgen. Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt das Bauleitplanverfahren zur Vorbereitung der Bebauung des Grundstückes.
Entsprechende Haushaltsmittel wurden bislang nicht zur Verfügung gestellt. Die notwendigen Mittel in Höhe von ca. 25.000 EUR müssten im Rahmen des 1. Nachtrages bereitgestellt werden.
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 04.10.2016 beschlossen, dass für ein Gebiet südlich der Hauptstraße (L 106) und des Bürgerhauses sowie östlich der Straße Am Storchennest ein B-Plan mit der Nummer 30 aufgestellt werden soll. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Gemeinbedarfsflächen für soziale Zwecke
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden und Behörden soll die Planungsgruppe Elbberg beauftragt werden. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB), soll schriftlich erfolgen.
Donnerstag, 21. Juli 2016
Seit 2005 müssen Rentner Steuern zahlen
Seit 1. Januar 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz. Demnach müssen Rentner Steuern zahlen, wenn sie mit ihren Einnahmen über dem Grundfreibetrag liegen. Das sind für das Jahr 2016 mehr als 8.652 Euro für Alleinstehende und mehr als 17.304 Euro für Verheiratete. Weil jedem Rentner der Rentenfreibetrag zusteht, muss nicht jeder Euro versteuert werden, der über dem Grundfreibetrag liegt.
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