Seit dem 01.01.2016 haben sich im Gefahrhundegesetz folgende Änderungen ergeben:
Die umstrittene Rasseliste für Hunde in Schleswig-Holstein wurde zum 01.01.2016 abgeschafft. Das neue “Gefahrhundegesetz“ soll verhindern, dass bestimmte Hunderassen als grundsätzlich gefährlich eingestuft werden.
Außerdem müssen Halter von bereits auffällig gewordenen Hunden künftig eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung ablegen. Der Erwerb dieses „Hundeführerscheins“ wird dann zur Pflicht, wenn der Vierbeiner einen Menschen oder ein anderes Tier bedroht oder beißt.
Das neue Hundegesetz sieht außerdem vor, dass alle Hundehalter eine Haftpflichtversicherung abschließen sollen – ein Muss ist es aber nicht.
Der Kernpunkt: Als gefährlich gelten Hunde künftig nicht mehr aufgrund ihrer Rasse, sondern ausschließlich aufgrund ihres Verhaltens. Bisher stehen beispielsweise American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier als Kampfhunde auf der Gefahrenliste. Sie müssen an einer maximal 2 Meter langen Leine geführt werden, einen Maulkorb tragen und mit einem leuchtend hellblauen Halsband gekennzeichnet werden.
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Dienstag, 25. Oktober 2016
Benutzungsentgelt Bürgerhaus Appen
Die Gemeindevertretung hat am 09.12.2010 beschlossen, dass die Verwaltung jährlich
die Anpassung des Benutzungsentgeltes des Bürgerhauses Appen, aufgrund der Entwicklung des statistischen Preisindexes, ermittelt und dem Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Soziales nach der Sommerpause zur Beratung vorlegen soll.
Der Preisindex ist seit der letzten Erhöhung (Entgelterhöhung ab 01.01.2016) von 107,1 % auf 107,2 % gestiegen, was eine Erhöhung um 0,1 % ausmacht. Es ist zu überlegen, ob das Nutzungsentgelt zum 01.01.2017 der Entwicklung des Preisindexes angepasst werden soll. Aufgrund der geringen Erhöhung in diesem Jahr sollte das Nutzungsentgelt zum 01.01.2017 aber nicht angepasst werden.
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung vom 04.10.2016 beschlossen, die Anpassung des Nutzungsentgeltes abzulehnen und das Nutzungsentgelt für das Bürgerhaus erst wieder bei einer Steigerung von 5 % anzupassen.
die Anpassung des Benutzungsentgeltes des Bürgerhauses Appen, aufgrund der Entwicklung des statistischen Preisindexes, ermittelt und dem Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Soziales nach der Sommerpause zur Beratung vorlegen soll.
Der Preisindex ist seit der letzten Erhöhung (Entgelterhöhung ab 01.01.2016) von 107,1 % auf 107,2 % gestiegen, was eine Erhöhung um 0,1 % ausmacht. Es ist zu überlegen, ob das Nutzungsentgelt zum 01.01.2017 der Entwicklung des Preisindexes angepasst werden soll. Aufgrund der geringen Erhöhung in diesem Jahr sollte das Nutzungsentgelt zum 01.01.2017 aber nicht angepasst werden.
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung vom 04.10.2016 beschlossen, die Anpassung des Nutzungsentgeltes abzulehnen und das Nutzungsentgelt für das Bürgerhaus erst wieder bei einer Steigerung von 5 % anzupassen.
Erweiterung Bürgerwald Appen
Zur Erweiterung des Bürgerwaldes wurde vom Umweltausschuss eine Fläche in der Nähe des bereits vorhandenen Bürgerwaldes am Pinnaubogen bestimmt. Das Flurstück 188/40 und ein Teilstück des Flurstückes 40/4 der Flur 8 (Größe insgesamt ca. 5.000 qm) eignen sich für die Erweiterung (siehe graue Fläche laut beigefügtem Lageplan). Für die Pflege und den Erhalt wurde überlegt, eine entsprechende Gebührensatzung zu erlassen.
Nr. 30 der Gemeinde Appen für das Gebiet südlich der Hauptstraße (L 106) und des Bürgerhauses sowie östlich der Straße Am Storchennest
Die Gemeinde Appen hat beschlossen, auf dem Grundstück südlich des gemeindlichen Bürgerhauses (Flur 12, Flurstücke 505 und 28/4) einen neuen Kindergarten zu errichten. Der Kindergarten soll über eine neue Zufahrt von der Hauptstraße über das Flurstück 28/5 der Flur 12 erschlossen werden. Das Grundstück befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich der Gemeinde Appen und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das Landschaftsschutzgebiet grenzt südlich an die Fläche an. Im Norden grenzt das Grundstück an das denkmalgeschützte Bürgerhaus, im Westen an die Bebauung „Am Storchennest“ und im Osten an die Hinterlandbebauung „Hauptstraße“.
Derzeit ist das Grundstück nur nach Maßgabe der Außenbereichsvorschriften bebaubar. Um eine Bebauung zu ermöglichen, bedarf es einer Bauleitplanung. Der gemeindliche Flächennutzungsplan muss geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Beides soll im Parallelverfahren erfolgen. Erfahrungsgemäß ist für derartige Verfahren ein Zeitraum von ca. 1,5 Jahren einzuplanen. Parallel können natürlich schon Erschließungs- und Kindergartenplanungen erfolgen. Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt das Bauleitplanverfahren zur Vorbereitung der Bebauung des Grundstückes.
Entsprechende Haushaltsmittel wurden bislang nicht zur Verfügung gestellt. Die notwendigen Mittel in Höhe von ca. 25.000 EUR müssten im Rahmen des 1. Nachtrages bereitgestellt werden.
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 04.10.2016 beschlossen, dass für ein Gebiet südlich der Hauptstraße (L 106) und des Bürgerhauses sowie östlich der Straße Am Storchennest ein B-Plan mit der Nummer 30 aufgestellt werden soll. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Gemeinbedarfsflächen für soziale Zwecke
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden und Behörden soll die Planungsgruppe Elbberg beauftragt werden. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB), soll schriftlich erfolgen.
Donnerstag, 21. Juli 2016
Seit 2005 müssen Rentner Steuern zahlen
Seit 1. Januar 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz. Demnach müssen Rentner Steuern zahlen, wenn sie mit ihren Einnahmen über dem Grundfreibetrag liegen. Das sind für das Jahr 2016 mehr als 8.652 Euro für Alleinstehende und mehr als 17.304 Euro für Verheiratete. Weil jedem Rentner der Rentenfreibetrag zusteht, muss nicht jeder Euro versteuert werden, der über dem Grundfreibetrag liegt.
Der Sparclub „Hol di ran“ Appen ist weiterhin begeistert von 2016
Auch im Alter von 88 Jahren ist der Sparclub „Hol di ran" noch spritzig und dynamisch. Wir versuchen, dass Appen nicht nur ein Schlafdorf ist, sondern von Aktivitäten durchzogen wird.
Es gibt vom Sparclub „Hol di ran" jedes Jahr einige Aktivitäten, wie das Grillfest für Mitglieder und Angehörige, ein Ausfahrt und ein Weihnachtsessen mit großer Tombola. Also Möglichkeiten zum Feiern werden geboten.
Wir wollten im Juni 2016 nach Eutin zu der Landesgartenschau fahren, haben aber leider zu wenig Interesse geweckt, was sehr schade ist. So mussten wir die Fahrt absagen, da 15 Mitfahrer zu wenig sind.
Am 04.09.2016 fahren wir in diesem Jahr nach Lüneburg-Bleckede. Die Ausfahrt verläuft wie folgt: Abfahrt vom Bürgerhaus Appen im 8.00 Uhr
Die Fahrt geht nach Lüneburg und dann mit der Kleinbahn nach Bleckede.
Im Bleckeder Schloß werden wir eine Führung haben, anschließend gibt es dann das gemeinsame Mittagessen. Mit einer Führung von ca. 1 Std.. durch Bleckede und einer ca. 1 Std Freizeit geht es dann mit der Bahn zurück nach Lüneburg. Während der Fahrt gibt es ein gemeinsames Kaffeetrinken mit 2 Stück Blechkuchen und Kaffee satt.
Die Fahrt geht nach Lüneburg und dann mit der Kleinbahn nach Bleckede.
Im Bleckeder Schloß werden wir eine Führung haben, anschließend gibt es dann das gemeinsame Mittagessen. Mit einer Führung von ca. 1 Std.. durch Bleckede und einer ca. 1 Std Freizeit geht es dann mit der Bahn zurück nach Lüneburg. Während der Fahrt gibt es ein gemeinsames Kaffeetrinken mit 2 Stück Blechkuchen und Kaffee satt.
Nach der Ankunft in Lüneburg geht es wieder zurück nach Appen
Der Preis pro Person liegt bei 56,00 € , für Mitglieder 52,00 €.
Bei Interesse melden Sie sich bitte rechtzeitig bei Frau Hockel, Tel. 206563 an, die Plätze sind begrenzt.
Der Preis pro Person liegt bei 56,00 € , für Mitglieder 52,00 €.
Bei Interesse melden Sie sich bitte rechtzeitig bei Frau Hockel, Tel. 206563 an, die Plätze sind begrenzt.
Wir hoffen, dass wir Ihr Interesse geweckt haben ‚und würden uns
sehr freuen, wenn Sie mitfahren.
sehr freuen, wenn Sie mitfahren.
Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Sommer und Gesundheit.
Ihr 1. Vorsitzender
Ihr 1. Vorsitzender
Hans- Peter David
Im Kleingarten herrscht wieder Leben und Sonnenschein
Nachdem der Winter überstanden war und die Gärten bearbeitet wurden, kann jetzt die Ernte beginnen. Frisches Gemüse aus dem Garten ist eine Wucht und schmeckt sehr, sehr gut.
Auch das Vergnügen mit Grillen und ein wohlschmeckendes Bier
sind 2 herrliche Vergnügen im Kleingarten.
sind 2 herrliche Vergnügen im Kleingarten.
Den Kleingarten gibt es bereits
seit über 60 Jahren und doch hören
wir, dass viele die Kleingärtneranlage nicht kennen.
seit über 60 Jahren und doch hören
wir, dass viele die Kleingärtneranlage nicht kennen.
Wenn Sie einmal Lust haben, die Anlage kennen zu lernen, besuchen Sie uns einfach an einem Sonnabend zwischen 10.00 und 12.00 Uhr.
Viele sind dann in der Anlage und würden gerne Auskunft geben.
Viele sind dann in der Anlage und würden gerne Auskunft geben.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, wenn Sie eine umfangreiche Auskunft möchten, dass Sie einen kleinen Zettel in unserm Briefkasten auf der Anlage legen. Der Briefkasten befimdet sich neben dem Infokasten und der Fahne
Falls auch Sie Interesse an einer Kleingarten-Parzelle haben; dann legen Sie einen Zettel in den Briefkasten. Wir werden uns melden.
Nun wünsche ich Ihnen Gesundheit und einen schönen Sommer.
Hans-Peter David
2 Vorsitzender
2 Vorsitzender
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